RdErl. des Kultusministers vom 27.10.1982 III A 2.36-20/0 - 983/82. - "Die Richtlinien für die Fächer Deutsch und Geschichte treten zum 1.2.1983 - beginnend mit der Jahrgangsstufe 11/II - in Kraft"
Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: Köln : Greven
Country of Use:
    Germany
    Hamburg
Observations
Bezieht sich ausdrücklich auf die Empfehlungen der UNESCO und ist aus der gemeinsamen Beratung der Kultusminister der Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bremen und Hamburg hervorgegangen
Sekundarstufe 1 - Gymnasium; Empfehlungen für den bilingualen deutsch-französischen Sachfachunterricht, RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 27.6.1997 II C 4.36-25/2-2/97, Gemeinsames Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, Teil 1 Nr. 9/97
Auf der Vortitelseite: ein Beispielplan auf Grund der Richtlinien für die Volksschulen des Landes Nordrhein-Westfalen, erarbeitet von der Lehrerschaft des Landkreises Köln unter Mitwirkung von Lehrkräften der Stadt Köln, des Rheinisch-Bergischen Kreises, des Siegkreises u. des Landkreises Bonn in Verbindung mit Dozenten der pädagogischen Akademien
"Mit Schuljahresbeginn 1999/2000 treten für Sekundarschulen (ab Schuljahrgang 7) und Gymnasien (bis Schuljahrgang 13) neue Rahmenrichtlinien in Kraft. Berücksichtigt werden musste in der Überarbeitungsphase eine Vielzahl von veränderten Rahmenbedingungen für Schule und Unterricht, insbesondere die mit der Einführung der Förderstufe zum Schuljahr 1997/98 begonnene Reform der Sekundarschule. Durch das Kultusministerium beauftragte Kommissionen aus Lehrkräften, beratenden Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Universitäten und Dezernentinnen/Dezernenten des LISA haben Rahmenrichtlinien vorgelegt, die für die nhaltliche Arbeit an den betreffenden Schulen Orientierungen geben sollen." -- (Vorwort)