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    Hamburg
Observations
Geltungsbereich: Die "Vorläufigen Richtlinien für die Erziehung in Vorschulklassen" gelten für 1. Vorschul- und Eingangsstufenklassen 1 an Volks· und Gesamtschulen; 2. Schulkindergärten an Volks·, Gesamt- und Sonderschulen (ausgenommen B 1.7, B 2, D 3)
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 19.5.1998 - II C 4.36-25/3-22/98. - In Kraft seit: Schuljahr 1998/99 für die Sekundarstufe I an Gymnasien, Klasse 9/10