Ergänzung der Bestimmungen zur Gestaltung der staatsbürgerlichen Unterweisung, die im Erlass "Richtlinien für den Unterricht an Gymnasien" vom 1.9.1952 - II E 3 - 14/1 Nr. 8987/52 (ABl. 1952, S. 130) noch zurückgestellt worden sind
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 27.6.1997 - II C 4.36-25/2-2/97. - Erschienen: 01.09.1997. - Die neuen Empfehlungen gelten für die Sekundarstufe I an Gymnasien, Klasse 9/10 vom Schuljahr 1997/98 an. - Für die Sekundarstufe II sind die bisherigen Empfehlungen bis zum Erlaß neuer Unterrichtsvorgaben weiter anzuwenden
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    Germany
    Berlin
Observations
Zusammenstellung der amtlichen Unterlagen zur Reform der Oberstufe in einer Arbeitshilfe für Lehrende an der OWZ auf Grundlage des Beschlusses der Kultusminister-Konferenz vom 29. September 1960
"Die Gemeinschaftskunde der Klassen 12 und 13 tritt an die Stelle der bis zur 11. Klasse selbständigen Fächer Erdkunde, Geschichte und Gemeinschaftskunde (Kunde von der Politik)" -- (Richtlinien Gemeinschaftskunde, Vorbemerkungen Seite 10)
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 27.6.1997 - II C 4.36-25/2-2/97. - Erschienen: 01.09.1997. - Die neuen Empfehlungen gelten für die Sekundarstufe I an Gymnasien, Klasse 9/10 vom Schuljahr 1997/98 an. - Für die Sekundarstufe II sind die bisherigen Empfehlungen bis zum Erlaß neuer Unterrichtsvorgaben weiter anzuwenden
RdErl. des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung vom 7.7.2001 - 815.36-24/1-371/00. - Schulformen und Bildungsgänge übergreifende curriculare Grundlage für die Fächer der Politischen Bildung. - In Kraft seit: 1. August 2001. - Durch das System von Rahmenvorgabe und Lehrplänen werden die bisherigen "Richtlinien für den Politischen Unterricht" abgelöst
"Mit Schuljahresbeginn 1999/2000 treten für Sekundarschulen (ab Schuljahrgang 7) und Gymnasien (bis Schuljahrgang 13) neue Rahmenrichtlinien in Kraft. Berücksichtigt werden musste in der Überarbeitungsphase eine Vielzahl von veränderten Rahmenbedingungen für Schule und Unterricht, insbesondere die mit der Einführung der Förderstufe zum Schuljahr 1997/98 begonnene Reform der Sekundarschule. Durch das Kultusministerium beauftragte Kommissionen aus Lehrkräften, beratenden Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Universitäten und Dezernentinnen/Dezernenten des LISA haben Rahmenrichtlinien vorgelegt, die für die nhaltliche Arbeit an den betreffenden Schulen Orientierungen geben sollen." -- (Vorwort)
Die Richtlinien für den Geschichtsunterricht im 5. Schuljahr sind im "Amtsblatt" Nr. 3, März 1949, Seite 79 ff. Ziffer 39, erschienen. Methodische Hinweise hierzu siehe in "Hessische Beiträge zur Schulreform", 3. Reihe, Heft 3