Abgedruckt in: Centralblatt für die gesammte Unterrichts-Verwaltung in Preußen / hrsg in dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten ; Jg. 1872, S. 586-597
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der "Bestandsaufnahme und Schulberatung in den Klassen 7-10 des Gymnasiums" sowie der Erprobungszeit und des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens
"Nach der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) wird vom 1.8.2005 an das Fach „Politik-Wirtschaft“ ab dem Jahrgang 11 aufsteigend unterrichtet. In dem neuen Fach sollen politische und ökonomische Inhalte zu gleichen Anteilen „gemeinsam und verschieden“ vermittelt werden, d. h. sowohl unter Beachtung der spezifischen thematischen Strukturen und Erkenntnisweisen der beiden Disziplinen als auch unter Berücksichtigung der vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen Politik und Wirtschaft. Bis zur Einführung eines Kerncurriculums Politik-Wirtschaft bilden die geltenden RRL Politik (aus dem Jahre 1994) weiterhin den allgemeinen curricularen Bezugsrahmen für den Unterricht." -- (Seite 1)