RdErl. des Kultusministers vom 12.4.1978, II B 4.36-20/0-5349/78. - In Kraft seit: 1. Februar 1979. - Die Richtlinien von 1966 und Empfehlungen von 1973/74 verlieren für das Fach Erdkunde zum 1.2.1979 ihre Gültigkeit; die Stundentafeln für die Sekundarstufe I, Stand 3/1973, bleiben weiterhin gültig. - Literaturverz. S. 60 - 62
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Seite 8: "Bis zur Einführung eines Lehrplanes für den katholischen Religionsunterricht und die evangelische Unterweisung sind die Lehrpläne an den Volksschulen verbindlich."
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"Dennoch versuchen wir an dieser Schule nach gewissen Richtlinien zu arbeiten, die unserem Unterricht, auch im Urteil der Schüler, das Gepräge geben: [...]." -- (Punkt I. Grundsätzliches). - Die Schule wird namentlich nicht genannt. Von 1937 bis 1945 wurden die zum Abitur führenden höheren Schulen im Deutschen Reich überwiegend in Oberschulen umbenannt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Bezeichnung bis etwa 1956/57 beibehalten