Anh.: Hauswirtschaft und Wirtschaft in den Jahrgangsstufen 5 und 6. - RdErl. des Kultusministers vom 30.3.1989 - II B 2.36/1-20/0-700/89. - In Kraft seit: 1.8.1989 für Klasse 5, vom 1.7.1991 an für alle Klassen
RdErl. des Kultusministers vom 12.4.1978, II B 4.36-20/0-5349/78. - In Kraft seit: 1. Februar 1979. - Die Richtlinien von 1966 und Empfehlungen von 1973/74 verlieren für das Fach Erdkunde zum 1.2.1979 ihre Gültigkeit; die Stundentafeln für die Sekundarstufe I, Stand 3/1973, bleiben weiterhin gültig. - Literaturverz. S. 60 - 62
"Mit dem Dritten Gesetz zu~ Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. Dezember 1995 sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aächendeckende Einführung der Förderstufe an den Sekundarschulen unseres Landes zum Schuljahr 1997/98 geschaffen worden. Die neuen Rahmenrichtlinien liegen nunmehr vor. Zusätzlich gebe ich mit den Broschüren der Reihe „Richtlinien-Grundsätze-Anregungen" allen Lehrkräften Anregungen und Hinweise für ihre pädagogisch-schöpferische Arbeit in der Förderstufe." -- (Vorwort)
Ergänzende Literatur und Unterrichtsmaterialien: Seite 59-62. - Literatur- und Medienangaben
RdErl. des Kultusministers vom 30.3.1989, II B 2.36/1-20/0-700/89. - In Kraft seit: 1.8.1989 für die Klasse 5, vom 1.8.1991 für alle Klassen. - Im Anh. ab S. 141: Hauswirtschaft und Wirtschaft in den Jahrgangsstufen 7 und 6. - Literaturverz. S. 124 - 137