RdErl. d. Ministeriums fur Schule und Weiterbildung v. 14.11.1997, II C 4.36-2512-302197
Mit Anregungen für fachubergreifende Unterrichtsprojekte, in denen das Fach Russisch durch eine spezifisch russische Sicht auf historisch-politische Fragestellungen einen wichtigen Beitrag zu Interkulturellem Denken leisten kann
RdErl. des Kultusministers vom 13.4.1976 - III B 3.36-20/0 - 657/76. - In Kraft seit: 1.8.1976. - Lehrplan Wirtschaftslehre S. 13 - 34, Lehrplan Soziallehre/Erziehungslehre S. 45 - 72
RdErl. des Kultusministers vom 16.6.1981, III A 2.36-20/0-507/81. - In Kraft seit: 1.2.1982 für die Jahrgangsstufe 11/II, Kap. 4, Lernerfolgsüberprüfung für die Jahrgangsstufen 11 und 12; für die Jahrgangsstufe 13 des Schuljahres 1981/82 gelten auslaufend die Regelungen zur Abiturprüfung von 1975/76, 1976/77 und 1977/78
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 27.6.1997, II C 4.36-25/2-2/97. - In Kraft seit: Schuljahr 1997/98; für die Sekundarstufe II sind die bisherigen Empfehlungen von 1988 bis zum Erlaß neuer Unterrichtsvorgaben weiterhin gültig. - Adressen und Literaturverz. S. 151 - 168
"Die Länder werden gebeten, die neu gefassten Einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Fächer Sozialkunde/Politik und Musik spätestens zur Abiturprüfung im Jahre 2009 umzusetzen." (Titelblatt)
"Die Länder werden gebeten, die neu gefassten Einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Fächer Niederländisch, Polnisch, Tschechisch, Griechisch, Latein, Geographie, Geschichte, Kunst und Sport spätestens zur Abiturprüfung im Jahre 2008 umzusetzen"
Schematische Darstellung der zum Berichtsjahr bestehenden Formen des staatsbürgerlichen Unterrichts auf Grundlage der amtlichen Richtlinien bzw. Lehrplänen der einzelnen Länder