Mit den allgemeinen Lehrplanverordnungen für jede im Bundesgesetz vom 25. Juli 1962 über die Schulorganisation (Schulorganisationsgesetz) geregelte Schulart (BGBl. 1962/61. Stück vom 8. August 1962)
Enthält außerdem ab Seite 129: Religionsunterrichtsgesetz 1949 in der derzeit gültigen Fassung (unter Berücksichtigung der Novelle 1957 und 1962). Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von mit dem Schulwesen zusammenhängenden Fragen
Basisinformation für den Kunst- und Geschichtsunterricht: 100 Objekte aus den Bereichen Malerei, Grafik, Skulptur, Architektur, Fotografie, Neue Medien und Design in einer Datenbankstruktur, die beliebig erweiterbar ist
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