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    Thuringia
Observations
"Die hier vorliegenden Vorläufigen Lehrpläne sind das Ergebnis der zweiten Phase der Lehrplanerstellung im Zusammenhang mit der Neustrukturierung des Thüringer Bildungswesens. [...] Die Vorläufigen Lehrpläne sind zusammen mit den jeweiligen Stundentafeln die verbindliche Grundlage für den Unterricht in den Thüringer Schulen." -- (Vorwort)
Veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt 1924, Seite 87/93, Amtsblatt des badischen Ministeriums des Kultus und Unterrichts Nr. 20 vom 1. Mai 1924, Nr. C 21 151
Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Stoffpläne auf den Erlass vom 28. April 1959 - II E 1.36-20/0 Nr. 473/59, die Richtlinien auf den Erlass vom 8. März 1955 - II E 1 023/0 Tgb. Nr, 439/55
"Due to the nature of curriculum development, this document is regularly under revision. For the most up-to-date content, please refer to the Nova Scotia Department of Education website at http://www.ednet.ns.ca/psp-lof.shtml." -- (Title page)
Gemäß Beschluss des Schulausschusses vom 26./27.3.1981 wird dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz von den Kultusverwaltungen der Länder die Aufgabe übertragen, eine zentrale Sammlung der Lehrpläne aufzubauen und das Ergebnis in einer Gesamtübersicht zugänglich zu machen