Zu den Bildungs- und Lehraufgaben der Volksoberschule: Die verhältnismäßig gleichartige Zusammensetzung der Schülerjahrgänge der 1. bis 4. Schulstufe ist auf der Oberstufe der Volksschule nicht mehr gegeben. Der Übertritt von Schülerinnen bzw. Schülern in Hauptschulen und in allgemein bildende höhere Schulen bedingt sehr veränderte Leistungssituationen, besonders im Zusammenhang mit den verschiedenen Organisationsformen der wenig gegliederten Schulen. Da die örtlichen Gegebenheiten der einzelnen Oberstufen der Volksschule sehr verschieden sind, wird die Festlegung der Bildungs- und Lehraufgaben sowie des Lehrstoffes der einzelnen Pflichtgegenstände den Landesschulräten übertragen, wobei sich diese am Lehrplan der Hauptschule, Anlage 1 zur Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, in der jeweils geltenden Fassung, zu orientieren haben
Nacionalni savjet za obrazovanje na 23. śednici, održanoj 9. jula 2013. godine, utvrdio je izmjene predmetnoga programa PRIRODA I DRUŠTVO za I, II i III razred osnovne škole
Förordning (SKOLFS 2010:37) om läroplan för grundskolan, förskoleklassen och fritidshemmet. Skolverkets föreskrifter (SKOLFS 2011:19) om kunskapskrav för grundskolans ämnen
"Wie der Lehrplan am Schlussе des Buches zeigt, umfasst die deutsche Schule in Lettland zwei aufsteigende Stufen - eine [7-8 klassige] 'Grundschule' und darauf aufgebaut eine [4 klassige] „Mittelschule", die ihre Absolventen direkt zur Hochschule entlässt. Der gesamte Schulgang bis zur Hochschulreife umfasst 11-12 Jahre, je nachdem, ob die Vorklasse der Grundschule in einem Jahr (was in den Stіidten meistens der Fall sein dürfte) oder in zwei Jahren (auf dem Lande) absolviert wird." -- (Vorwort zur ersten Auflage, Riga, im Juni 1920)
Country of Use:
    Germany
    Hamburg
Observations
Nebent.: Lesen und Schreiben im Erstunterricht
Die Lehrpläne "Lesen und Schreiben im Erstunterricht" (1982) treten an die Stelle der entsprechenden Lehrpläne von 1973. Sie sollten nach ihrem Erscheinen in die Unterrichtsarbeit einbezogen werden und sind ab 1.8.1983 zur Erprobung verbindlich
Nach Beginn der Lehrplanreform für die Grundschule im November 1968 wurden neue Richtlinien und Lehrpläne vom Beginn des Schuljahres 1969/70 an erprobt. - Die Erprobung wurde wissenschaftlich begleitet und die Ergebnisse der Begleituntersuchung in H. 41, 1-4 der Schriftenreihe "Die Schule in Nordrhein-Westfalen" veröffentlicht