Ausz. aus: Vorläufige Richtlinien für den Unterricht im Fach Politik - Berufsschulen : RdErl. des Kultusministers vom 16.6.1971 III A 5.36 - 20/0 - 1110/71. - Nach dieser Richtlinie erhält das Fach "Bürgerkunde" künftig die Bezeichnung "Politik"
RdErl. des Kultusministers vom 28.7.1978, III A 1.36-20/0 Nr. 1516/78. - "Die Richtlinien für den Unterricht in der höheren Schule von 1963 werden für die Sekundarstufe I des Gymnasiums zum 1.2.1979 außer Kraft gesetzt"
"In diese Fassung sind erstmals auch die neuen Länder einbezogen worden, die im Zuge der grundlegenden organisatorischen und inhaltlichen Reform ihres Schulwesens auch die Lehrpläne in umfassender Weise erneuert haben." -- (Einleitende Bemerkungen)
RdErl. d. Kultusministers v. 21.11.1977 II A 6.70-20/0-3370/77. - Der Unterricht an Schulen für Lernbehinderte ist mit Beginn des Schuljahres 1978/79 an diesen Richtlinien zu orientieren
Anh.: Hauswirtschaft und Wirtschaft in den Jahrgangsstufen 5 und 6. - RdErl. des Kultusministers vom 30.3.1989 - II B 2.36/1-20/0-700/89. - In Kraft seit: 1.8.1989 für Klasse 5, vom 1.7.1991 an für alle Klassen
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 18.02.2011 - 532 - 6.08.01.13 - 94560. - In Kraft zum 1.08.2011 für die Klassen 5, 7 und 9 sowie zum 1.8.2012 auch für alle übrigen Klassen. - Zum 31.7.2011 bzw. 31.7.2012 tritt der RdErl. des KM vom 25.10.1984 - II B 5.36-20-26/8 Nr. 1747/84 - n.v., der die Nutzung der Gymnasial- und Hauptschullehrpläne für die Gesamtschule regelt, außer Kraft