Der vorläufige Rahmenlehrplan ist ab dem Schuljahr 2011/2012 Grundlage für die Erarbeitung des schulinternen Curriculums. Er gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2012/2013 in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten oder diese aus anderen Gründen beginnen
"[...] beruht auf dem Rahmenlehrplan Sekundarstufe I Politische Bildung des Landes Brandenburg, der in seiner 1. Aufl. 2008 erschienen ist. Die vorgenommenen Änderungen betreffen das Kapitel 4 Themen und Inhalte, das um Wahlpflichtinhalte mit Bezügen zur Zeitgeschichte ergänzt ist, die die Inhalte der Themenfelder beider Doppeljahrgangsstufen der Sekundarstufe I präzisieren." - Titelrückseite
Der Rahmenlehrplan gilt für Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2018/19 in die Einführungsphase an Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien eintreten und ab dem Schuljahr 2019/20 in die Qualifikationaphase der gymnasialen Oberstufe eintreten oder diese aus anderen Gründen beginnen
Der Rahmenlehrplan gilt für Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2018/19 in die Einführungsphase an Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien eintreten und ab dem Schuljahr 2019/20 in die Qualifikationaphase der gymnasialen Oberstufe eintreten oder diese aus anderen Gründen beginnen
Schülerinnen und Schüler, die sich zum Zeitpunkt der Gültigkeit in der Jahrgangsstufe 10 befinden, beenden den Bildungssgang auf der Grundlage des vorläufigen Rahmenplans Gesellschaftslehre/Erdkunde (Plan-Nr.: 3002.3)