Gemäß Beschluss des Schulausschusses vom 26./27.3.1981 wird dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz von den Kultusverwaltungen der Länder die Aufgabe übertragen, eine zentrale Sammlung der Lehrpläne aufzubauen und das Ergebnis in einer Gesamtübersicht zugänglich zu machen
RdErl. des Kultusministers vom 29.2.1980, II B 3.36-20/0 - 39/80. - In Kraft seit: Schuljahresbeginn 1980/81. - Projektorientierte fächerübergreifende Unterrichtsreihen S. 137 - 148
RdErl. d. Kultusministers v. 21.11.1977 II A 6.70-20/0-3370/77. - Der Unterricht an Schulen für Lernbehinderte ist mit Beginn des Schuljahres 1978/79 an diesen Richtlinien zu orientieren
Runderlaß des Kultusministers vom 8.2.1993 - II C 1/3-36-20/0 Nr. 3327/92. - In Kraft seit: 1. August 1993/1995; die "Vorläufigen Richtlinien" von 1978 treten damit außer Kraft
"Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Stoffpläne auf den Erlaß vom 28. April 959 - 11.E 1. J6 - 20/0 Nr. 473/59 -, die Riditlinicn auf den Erlaß vom 8. März 1955 - LI E 1 023/0 Tgb.Nr. H9. 55. Die Richtinien wurden auszugsweise übernommen." -- (Seite 2)
Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Stoffpläne auf den Erlass vom 28. April 1959 - II E 1.36-20/0 Nr. 473/59, die Richtlinien auf den Erlass vom 8. März 1955 - II E 1 023/0 Tgb. Nr, 439/55
"In diese Fassung sind erstmals auch die neuen Länder einbezogen worden, die im Zuge der grundlegenden organisatorischen und inhaltlichen Reform ihres Schulwesens auch die Lehrpläne in umfassender Weise erneuert haben." -- (Einleitende Bemerkungen)