"Mit Schuljahresbeginn 1999/2000 treten für Sekundarschulen (ab Schuljahrgang 7) und Gymnasien (bis Schuljahrgang 13) neue Rahmenrichtlinien in Kraft. Berücksichtigt werden musste in der Überarbeitungsphase eine Vielzahl von veränderten Rahmenbedingungen für Schule und Unterricht, insbesondere die mit der Einführung der Förderstufe zum Schuljahr 1997/98 begonnene Reform der Sekundarschule. Durch das Kultusministerium beauftragte Kommissionen aus Lehrkräften, beratenden Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Universitäten und Dezernentinnen/Dezernenten des LISA haben Rahmenrichtlinien vorgelegt, die für die nhaltliche Arbeit an den betreffenden Schulen Orientierungen geben sollen." -- (Vorwort)
"The Basic Education Curriculum B.E. 2544 (A.D. 2001) is the national core curriculum, the goals of which are to develop learners in 4 areas: morality, intellectual growth, quality of life, and competitive ability." -- (Preface)
Country of Use:
    Germany
    Bavaria
Observations
Die Wirtschaftsschule (Berufsfachschule) ist eine berufsvorbereitende Schule, die eine allgemeine Bildung und eine berufliche Grundbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung vermittelt; je nach Art umfasst sie die Jahrgangsstufen 7-10, 8-10 oder 10-11 (Abschluss: Mittlerer Schulabschluss)
Vu Code de l’éducation, notamment article D. 311-5 ; arrêté du 19-7-2019 ; avis du CSE des 11-7-2019 et 12-7-2019
"Programmes 2019: Les programmes d'enseignement de seconde, de première et de terminale des voies générale et technologique sont publiés au BO spécial no 1 du 22 janvier 2019 et au BO spécial no 8 du 25 juillet 2019. Ils entrent en vigueur à la rentrée 2019 pour les classes de seconde et de première. Les programmes de terminale entrent en vigueur à la rentrée 2020." -- (MEN)
"Nach dem Entscheid der Regierung im Dezember 2016, den Lehrplan 21 aus der Schweiz zu übernehmen und auf Liechtensteinische Verhältnisse anzupassen, hat eine Arbeitsgruppe bis im Juni 2018 einen Entwurf für einen Liechtensteiner Lehrplan (LiLe) ausgearbeitet. Dieser wurde an zwei öffentlichen Veranstaltungen im Juni 2018 vorgestellt. In der nachfolgenden dreimonatigen Hearingphase sind 64 Rückmeldungen eingegangen." -- (Regierungsportal)
"Die Kompetenz der Regierung, diesen Lehrplan zu erlassen, ergibt sich aus Art. 8 Abs. 1 des Schulgesetzes. Der Lehrplan entspricht grundsätzlich dem schweizerischen Lehrplan 21. Nur wo spezifisch liechtensteinische Gegebenheiten institutioneller oder schulstruktureller Art zu berücksichtigen sind, weicht er davon ab." -- (Schulamt des Fürstentums Liechtenstein)
"Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE): In die Fachbereichs- und Modullehrpläne sind für einen Unterricht unter der Leitidee Nachhaltiger Entwicklung folgende Themen eingearbeitet und mit Querverweisen gekennzeichnet: Politik, Demokratie und Menschenrechte; Natürliche Umwelt und Ressourcen; Geschlechter und Gleichstellung; Gesundheit; Globale Entwicklung und Frieden; Kulturelle Identitäten und interkulturelle Verständigung; Wirtschaft und Konsum." -- (Aufbau LiLe)
Der LiLe unterteilt die elf Schuljahre analog zur Schweiz in drei Zyklen: 1. Zyklus: zwei Jahre Kindergarten und Klasse 1/2 der Primarstufe; 2. Zyklus: Klasse 3 bis 6 der Primarstufe; 3. Zyklus: Klasse 7 bis 9 der Sekundarstufe I. Für den LiLe erfolgt der Übertritt von der Primarschule in die Sekundarstufe I nach der 5. Klasse. Die Sekundarstufe I dauert demzufolge 4 Jahre
"Mit dem Dritten Gesetz zu~ Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. Dezember 1995 sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aächendeckende Einführung der Förderstufe an den Sekundarschulen unseres Landes zum Schuljahr 1997/98 geschaffen worden. Die neuen Rahmenrichtlinien liegen nunmehr vor. Zusätzlich gebe ich mit den Broschüren der Reihe „Richtlinien-Grundsätze-Anregungen" allen Lehrkräften Anregungen und Hinweise für ihre pädagogisch-schöpferische Arbeit in der Förderstufe." -- (Vorwort)
Ergänzende Literatur und Unterrichtsmaterialien: Seite 59-62. - Literatur- und Medienangaben