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    Hesse
Observations
Der vorliegende Bildungsplan trägt Beispielcharakter; er greift die verschiedenen Anregungen der Landschulbewegung auf und will über Hessen hinaus wirken
"Mit dem Dritten Gesetz zu~ Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. Dezember 1995 sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aächendeckende Einführung der Förderstufe an den Sekundarschulen unseres Landes zum Schuljahr 1997/98 geschaffen worden. Die neuen Rahmenrichtlinien liegen nunmehr vor. Zusätzlich gebe ich mit den Broschüren der Reihe „Richtlinien-Grundsätze-Anregungen" allen Lehrkräften Anregungen und Hinweise für ihre pädagogisch-schöpferische Arbeit in der Förderstufe." -- (Vorwort)
Ergänzende Literatur und Unterrichtsmaterialien: Seite 59-62. - Literatur- und Medienangaben
Die Fächer Erdkunde, Geschichte, Gemeinschaftskunde und Naturkunde sind unter dem Lernbereich "Sachunterricht" aufgeführt. - Schulfilmangaben. - Verl.-Nr. 777
Einhundert Bücher für die Schülerbücherei: Seite 138-142
"Die dreiklassige Schule ist eine Schuleinrichtung, in welcher die gesamte schulpflichtige Jugend eines Ortes oder einer Schulvereinigung in drei aufsteigenden Klassen unterrichtet wird, und zwar jede Klasse allein in besonderen Unterrichtsstunden. Die dreiklassige Schule soll nach § 4 der A. B. vom 15. Oktober 1872 eingerichtet werden, wenn zwei Lehrer in einer Schulgemeinde angestellt sind und die Zahl der Kinder über 120 steigt." -- (I. Einleitung, 1. Allgemeines)