Wiederabdruck des durch die Ministerial-Verfügung vom 21. Mai 1870 eingeführten Normallehrplans, in dem druch die beiden Oberschulbehöhrden außer der Durchführung der im Jahre 1883 festgestellten Rechtschreibung einzelne Verbesserungen an Zahlen und Ausdrücken, insbesondere durch Entfernung von Fremdwörtern, vorgenommen und einige auf das Zeichnen und Turnwesen bezügliche Ergänzungen beigefügt wurden (vgl. Bekanntmachung vom 22. Juni 1892, Seite 1)
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Observations
Gleichzeitig werden von den "Richtlinien für die bayerischen Volksschulen" veröffentlicht mit Bekanntmachung vom 10. Juni 1966 (KMBl S. 181), die Richtlinien für die Fächer Naturkunde (S. 249), Naturlehre (S. 254) und Erdkunde (S. 233), soweit sie die 8. Jahrgangsstufe betreffen, außer Kraft gesetzt
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Bayern
"Der Lehrplan für die Volks-Schulen in Baiern, welcher als gesetzliche Vorschrift für alle Volks-Schulen des Königreiches hier in einer zweiten Auflage erscheint, ist zum erstenmal im Jahr 1804 gedruckt und öffentlich bekannt gemacht worden." -- (Vorbericht)
Vorlageform des Erscheinungsvermerk: München, 1811. In dem k. Central-Schulbücher-Verlage.
"In diese Fassung sind erstmals auch die neuen Länder einbezogen worden, die im Zuge der grundlegenden organisatorischen und inhaltlichen Reform ihres Schulwesens auch die Lehrpläne in umfassender Weise erneuert haben." -- (Einleitende Bemerkungen)