Sonderdruck aus: Österreich / Bundesministerium für Unterricht: Verordnungsblatt für den Dienstbereich des Bundesministeriums für Unterricht vom 15. Oktober 1955, Stück 10a
Erlass-Nr.: 69. Erlaß des mit der Leitung des Unterrichtsamtes betrauten Unterstaatssekretärs vom 13. August 1920, E. 16047, betreffend die versuchsweise Einführung neuer Lehrpläne an den allgemeinen Volksschulen
"Artikel IV, Bekanntmachung: Die in den Anlagen ... wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/149, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1962 und 324/1975 bekanntgemacht."
In allen Jahrgängen der Zweisprachigen Handelsakademie ist der Unterricht in etwa gleichem Ausmaß in deutscher und slowenischer Sprache zu erteilen, nur in den Pflichtgegenständen Deutsch und Slowenisch ist die jeweilige Unterrichtssprache zu verwenden. - Die Handelsakademie (HAK), die mit einer Reife- und Diplomprüfung nach 5-jährigem Schulbesuch abschließt, entspricht ISCED-Level 4A
BGBL. II Nr. 209, Jg. 2014, ausgegeben am 27. August 2014
Mit 1. September 2003 traten die Änderungen lt. „Wochenstundenentlastungs- und Rechtsbereinigungsverordnung 2003“ (BGBl. II Nr. 283/2003 vom 13. Juni 2003) in Kraft, welche in den Lehrplan eingearbeitet wurden. Aufgrund der gesetzlichen Verankerung des neuen Pflichtgegenstandes Geschichte und Politische Bildung (BGBl. 116 vom 8.8.2008) wurden auch die Lehrpläne der Hauptschule und AHS-Unterstufe angepasst und der zusammengefasste Lehrplan für "Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung" tritt mit 1.9.2008 für alle Schulstufen in Kraft
"Artikel II, Bekanntmachung: Die jeweils im vierten Teil der Anlagen wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht."
Sonderdruck aus: Österreich / Bundesministerium für Unterricht: Verordnungsblatt für den Dienstbereich des Bundesministeriums für Unterricht vom 15. Oktober 1955, Stück 10a