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Observations
Der Bildungsplan gilt für die Studienstufe des acht- und sechsstufigen Gymnasiums und des einem Gymnasium angeschlossenen Aufbaugymnasiums, die Vorstufe und die Studienstufe der Gesamtschule und des einer Gesamtschule angeschlossenen Aufbaugymnasiums, das berufliche Gymnasium, das Abendgymnasium und das Hansa-Kolleg. Er tritt am 01.08.2009 in Kraft. Er ersetzt den geltenden Bildungsplan für die gymnasiale Oberstufe des neun- und siebenstufigen Gymnasiums, der Gesamtschule, des Aufbaugymnasiums, des Abendgymnasiums und des Hansa-Kollegs sowie die Richtlinien für Klausuren und ihnen gleichgestellte Arbeiten" vom 13. September 2000. $#Im Kapitel 1 eines jeden Rahmenplans findet man unter der Überschrift Klausuren Regelungen für Klausuren in der gymnasialen Oberstufe. Diese Regelungen ersetzen die Richtlinien für Klausuren und ihnen gleichgestellte Arbeiten vom 13. September 2000. Auf Schülerinnen und Schüler, die im August 2008 in die Studienstufe eingetreten sind, findet im Hinblick auf die Ziele, didaktischen Grundsätze, Inhalte und Anforderungen der bisher geltende Bildungsplan (gültig seit 2004) Anwendung. Für diese Schülerinnen und Schüler gilt im Hinblick auf Klausuren und ihnen gleichgestellte Leistungen außer im Falle eines Rücktritts oder einer Wiederholung eine Übergangsregelung. Diese ist unter Kapitel 1.6 in jedem Rahmenplan zu finden. $#Der Bildungsplan enthält keine Rahmenpläne für die Fächer Pädagogik, Psychologie und Recht an allgemeinbildenden Schulen. Schulen, die diese Fächer unterrichten wollen, entwickeln auf der Grundlage der EPAs (Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung) der KMK ein eigenes Curriculum und legen dieses dem Amt für Bildung zur Genehmigung vor. $#2010: Die Rahmenpläne für die Fächer, Pädagogik, Psychologie und Recht weisen nur Anforderungen auf grundlegendem Niveau aus. Schulen, die in diesen Fächern auf erhöhtem Niveau unterrichten wollen, müssen bei der Schulaufsicht ein an die jeweilige EPA angelehntes curriculares Konzept zur Genehmigung vorlegen, das auch die Qualifikation der unterrichtenden Lehrkraft darstellt und einen Vorschlag zur Regelung der Abiturprüfung auf erhöhtem Niveau enthält. $#Zum 31.7.2014 treten die enthaltenen Regelungen für die Jahrgangsstufe 11 außer Kraft lt. MBISchul Nr. 5/18.7.2011
Enth. Bildungspläne der folgenden Fächer: Aufgabengebiete; Bildende Kunst; Darstellendes Spiel; Deutsch; Musik; Alte Sprache; Neuere Fremdsprachen; Geographie; Geschichte; Philosophie; Politik/Wirtschaft/Recht; Religion; Wirtschaft; Biologie; Chemie; Informatik; Mathematik; Physik; Sport; Berufliche Gymnasien - Fachrichtigung Pädagogik, Psychologie; Berufliche Gymnasien - Fachrichtung Wirtschaft; Berufliche Gymnasien - Fachrichtung Technik; Rahmenvorgabe für das Seminar
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Der Bildungsplan besteht aus einem Teil A, dem "Bildungs- und Erziehungsauftrag" für das neunstufige Gymnasium, und einem Teil B, den Rahmenlehrplänen der Fächer (§ 4 HmbSG)
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Der Bildungsplan besteht aus einem Teil A, dem "Bildungs- und Erziehungsauftrag" für das neunstufige Gymnasium, und einem Teil B, den Rahmenlehrplänen der Fächer (§ 4 HmbSG)
Der Bildungsplan tritt zum 1. August 2011 zunächst für die Jahrgangsstufen 5, 7 und 8 in Kraft. Im Schuljahr 2012/13 gilt er dann in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 und im Schuljahr 2013/14 in den Jahrgangsstufen 5 bis 10