"In the curriculum of 1941, the working methods for the exam-free middle school were revised as a result of the Schools Act of 1937, although the new work plans for this department in Frederiksberg largely meant a continuation of the guidelines from the plan of 1932, which recommended period reading and summarized subjects in groups. In addition, there were the experiences from the admittedly inadequately completed experimental work with the practical middle school. The result was that a further interconnection of the subjects was recommended for a subject teaching that left the teacher very free from the material he would review in the classes." -- (Tranlated from the introducion)
"Der sogenannte Fuldaer Lehrplan (mit der Neufassung für die Grundschule vom Jahre 1932) bleibt im wesentlichen in Kraft. Eine grundlegende Neufassung des Lehrplans wird erst mit der endgültigen Regelung der Lehrbuchfrage, zumal mit der Einführung des neuen Katechismus, möglich. Darum wird im folgenden der Fuldaer Lehrplan verkürzt und nur an einigen Stellen überarbeitet wiedergegeben; er ist lediglich als Rahmenplan anzusetzen." -- (Vorbemerkung)
Anmerkungen des Bearbeiters: "Mit der Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 3. Juli 1986 wurden die Lehrplanbestimmungen für die dritte und vierte Klasse der Neuen Hauptschule erlassen. Die Teile I-III der Lehrplanverordnung vom 14. November 1984 bleiben unverändert gültig. Die Lehrplanbestimmungen vom 3. Juli 1986 wurden durch die Lehrplanverordnung vom 7. August 1987 erneut geändert. In der vorliegenden 2. Auflage des Bandes II sind diese Änderungen und die durch die 5. SchUG-Novelle geänderten Bestimmungen berücksichtigt." - Mit Stundentafeln für Sonderformen der Hauptschule: Musikhauptschule, Sporthauptschule, Skihauptschule
Erlass-Nr.: 69. Erlaß des mit der Leitung des Unterrichtsamtes betrauten Unterstaatssekretärs vom 13. August 1920, E. 16047, betreffend die versuchsweise Einführung neuer Lehrpläne an den allgemeinen Volksschulen