Veröffentlicht in: Centralblatt für die gesammte Unterrichts-Verwaltung in Preußen / herausgegeben in dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten ; Jg. 24.1882, No. 4, Seite 234-276
Der Bildungsplan tritt zum 1. August 2011 zunächst für die Jahrgangsstufen 5, 7 und 8 in Kraft. Im Schuljahr 2012/13 gilt er dann in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 und im Schuljahr 2013/14 in den Jahrgangsstufen 5 bis 10
"Nach § 9 des Schulgesetzes der Freien und Hansestadt Hamburg vom 9. Dezember 1966 ist der Religionsunterricht ordentliches Unterrichtsfach." -- (Seite 3)