Enthält "Lehrplan für die ausgebaute Schule" mit 7 (8) aufsteigenden, je nur einen Jahrgang umfassenden Klassen und "Lehrplan für die einklassige Schule", in der die Kinder aller Altersstufen von einem Lehrer unterrichtet werden
Enthält außerdem: Ergänzungsheft, enthaltend den Lehrplan für das zweite bis vierte Jahr der Grundschule : vom 4. April 1922, Nr. 4729
Enthält außerdem: Erlaß des Kultministeriums an den Evangelischen und Katholischen Oberschulrat über den Lehrplan für die Volksschulen$dvom 26. Februar 1925, Nr. 2465, Amtsblatt des Württembergischen Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens (Kultusministeriums), Nr. 2.1925
An die Stelle des durch Ministerialerlaß vom 8. März 1907 eingeführten Lehrplans für die Volksschulen (zweite Ausgabe 1916) tritt der Lehrplan für das 5. bis 8. Schuljahr in Verbindung mit den Lehrplänen für das erste bis vierte Grundschuljahr, die schon mit Erlaß vom 21. März 1921 Nr. 3782 (A.Bl. S. 31) und vom 4. April 1922 Nr. 4729 (A.Bl. S. 61) veröffentlicht worden sind und weiterhin Geltung behalten
"In diese Fassung sind erstmals auch die neuen Länder einbezogen worden, die im Zuge der grundlegenden organisatorischen und inhaltlichen Reform ihres Schulwesens auch die Lehrpläne in umfassender Weise erneuert haben." -- (Einleitende Bemerkungen)
Aus den "Richtlinien des Preußischen Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung für die Lehrpläne der Volksschulen" vom 10.03.1921 und 15.10.1922
Im Anhang: Erster Nachtrag zum Lehrplan für die Volksschulen der Stadt Hannover: Unterricht in Leibesübungen
Auf Grundlage der Richtlinien für die Volksschule vom 15. Dezember 1939
"Ausgewählte Unterrichtseinheiten aus einem heimatgebundenen Arbeitsplan für die vier unteren Jahrgänge der Volksschule" Seite: 211-239, entnommen aus: Kurmärkische Stoff- und Arbeitspläne für die vier unteren Jahrgänge der Volksschule, Gemeinschaftsverlag Ferdinand Hirt, Breslau und Hermann Schroedel Verlag, Halle a. d. S
Rahmenlehrplannummer (für das Land Brandenburg): 202011.04
Der Rahmenlehrplan wurde in einem länderübergreifenden Projekt vom Landesinstitut für Schule und Medien Brandenburg (LISUM Bbg - Federführung) und dem Berliner Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM) erarbeitet
Country of Use:
    Germany
    Hesse
Observations
"Die in diesem Abschnitt des zweiten Teiles der Bildungspläne veröffentlichten gefächerten Pläne für die Volksschule stehen nicht für sich allein. Sie werden erst im Zusammenhang mit dem Abschnitt A (Gemeinsame Bildungs- und Erziehungsaufgaben der allgemeinbildenden Schulen) und mit dem ersten Teil der Bildungspläne (Einleitung und Stundentafeln) verständlich und sind darum gemeinsam mit diesen Teilen der Arbeit der Volksschule zugrunde zu legen." -- (Seite 127)
Evangelische Religion mit Verweis auf: Ausgeführter Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht in den Mittelschulen des Landes Hessen, Bildungspläne für die allgemeinbildenden Schulen im Lande Hessen Teil 3, 4
Als Sondernummer 2 des laufenden Amtsblattes 1957 mit den Seiten 125 bis 248 erschienen