"Bei dem folgenden Text handelt es sich um den ersten Teil der ""Empfehlungen für den Unterricht in der Schule für Lernbehinderte", den die Kultusministerkonferenz am 17.11.1977 beschlossen hat"
"In diese Fassung sind erstmals auch die neuen Länder einbezogen worden, die im Zuge der grundlegenden organisatorischen und inhaltlichen Reform ihres Schulwesens auch die Lehrpläne in umfassender Weise erneuert haben." -- (Einleitende Bemerkungen)
"Die Fachanforderungen gelten für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II aller weiterführenden allgemein bildenden Schulen in Schleswig-Holstein. Sie sind Lehrpläne im Sinne des Schulgesetzes (SchulG)." -- (Seite 6)