Kap. VIII, Normallehrpläne für die Volksschulen des Herzogtumes Salzburg, (verlautbart mit Erlaß des k. k. Landesschulrates vom 3. November 1906, E. 3815, B.-Bl. Nr. 8 ex 1907)
Anmerkungen des Bearbeiters: "Mit der Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 3. Juli 1986 wurden die Lehrplanbestimmungen für die dritte und vierte Klasse der Neuen Hauptschule erlassen. Die Teile I-III der Lehrplanverordnung vom 14. November 1984 bleiben unverändert gültig. Die Lehrplanbestimmungen vom 3. Juli 1986 wurden durch die Lehrplanverordnung vom 7. August 1987 erneut geändert. In der vorliegenden 2. Auflage des Bandes II sind diese Änderungen und die durch die 5. SchUG-Novelle geänderten Bestimmungen berücksichtigt." - Mit Stundentafeln für Sonderformen der Hauptschule: Musikhauptschule, Sporthauptschule, Skihauptschule
"Die in der vorliegenden Ausgabe berücksichtigte Lehrplannovelle 1981 stellt die umfassendste Reform der Bildungsziele und Lehrstoffangaben des Polytechnischen Lehrganges seit der Veröffentlichung der Lehrpläne des Jahres 1966 dar." -- Einführung