Der vorläufige Rahmenlehrplan ist ab dem Schuljahr 2011/2012 Grundlage für die Erarbeitung des schulinternen Curriculums. - Er gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2012/2013 in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten oder diese aus anderen Gründen beginnen
Der vorläufige Rahmenlehrplan beruht auf dem Kerncurriculum aus dem Jahr 2006
Country of Use:
    Germany
    Hamburg
Observations
Der Bildungsplan besteht aus einem Teil A, dem "Bildungs- und Erziehungsauftrag" für das neunstufige Gymnasium, und einem Teil B, den Rahmenlehrplänen der Fächer (§ 4 HmbSG)
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Der Bildungsplan besteht aus einem Teil A, dem Bildungs- und Erziehungsauftrag für das neunstufige Gymnasium, und einem Teil B, den Rahmenlehrplänen der Fächer (§ 4 HmbSG)