Verordnung des Kultusministeriums über Vorläufige Lehrpläne für die Klassen 5 und 6 der Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien der Normalform vom 15. April 1977: Seite [III-IV]
Elementarstufe, Klasse VIII - VI und Oberstufe (Klassen mit fremdsprachlichen Unterricht), gegliedert in Realklassen und gymnasiale Nebenabteilungen, Klasse V (Sexta) - I (Obertertia)
Richtet sich laut Vorwort an Schüler des mittleren Bürgerstandes und soll auch den Eintritt in die Sekunda des Gymnasiums und in die I. Klasse der Realschulen ermöglichen