"Artikel II, Bekanntmachung: Die ... Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht."
Dieser Band ist Teil einer achtbändigen Publikation, die dem neuen Bildungsprogramm der Vorschul- und Allgemeinbildung an Grundschulen, Mittelschulen und Gymnasien gewidmet ist