"Als Anhalt für die Aufstellung und Umarbeitung von Lehrplänen nach den ministeriellen 'Bestimmungen über Einrichtung und Lehrpläne gewerblicher Fortbildungsschulen' vom 1. Juli 1911 empfohlen von den Herren Regierungspräsidenten zu Erfurt und Merseburg." -- (Titelblatt)
An den gymnasialen Maturitätsschulen wird nach Lehrplänen unterrichtet, die vom Kanton erlassen oder genehmigt sind und sich auf die gesamtschweizerischen Rahmenlehrpläne der EDK abstützen