Gemäß Beschluss des Schulausschusses vom 26./27.3.1981 wird dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz von den Kultusverwaltungen der Länder die Aufgabe übertragen, eine zentrale Sammlung der Lehrpläne aufzubauen und das Ergebnis in einer Gesamtübersicht zugänglich zu machen
Edition:Einundzwanzigste Verordnung über Rahmenpläne, vom 9. Oktober 1979, Sonderdruck aus Amtsblatt des Hessischen Kultusministers, Jahrgang 32, Nr. 11, Ausgegeben zu Wiesbaden im November 1979
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Observations
"Die in diesem Abschnitt des zweiten Teiles der Bildungspläne veröffentlichten Pläne für das Gymnasium stehen nicht für sich allein. Sie werden erst im Zusammenhang mit dem Abschnitt A (Gemeinsame Bildungs- und Erziehungsaufgaben der allgemeinbildenden Schulen) und mit dem ersten Teil der Bildungspläne (Einleitung und Stundentafeln) verständlich und sind darum gemeinsam mit diesen Teilen der Arbeit der Volksschule zugrunde zu legen." -- (Seite 415)
Erscheint im laufenden Amtsblatt als Sondernummer 4
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Für den Lernbereich "Erdkunde, Heimatkunde, Kartenkunde" wird im 1. Jahr die Bildungseinheit "Hessische Landschaften" als Mindeststoff angeführt; im Geschichtsunterricht werden Unterrichtseinheiten, wie "Kelten in der Rhön" oder "Unsere Kreisstadt Fulda im Mittelalter" genannt. - Angeregt durch Theorie und Praxis des "Jenaplanes" von Peter Petersen
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Die novellierten Oberstufenlehrpläne gelten für alle Schülerinnen und Schüler (G8 und G9), die zum Schuljahr 2010/11 in die Einführungsphase oder in die Qualifikationsphase eingetreten sind
Edition:Einundzwanzigste Verordnung über Rahmenpläne, vom 5. Dezember 1980, Sonderdruck "Amtsblatt des Hessischen Kultusministers", Jahrgang 33, Nr. 12, Ausgegeben zu Wiesbaden im Dezember 1980
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Erlaß vom 8.7.1964 - G 4 - 310
"Die Einführung der Gemeinschaftskunde hat auch die Neugestaltung der Bildungspläne der Mittelstufe in Geschichte, Erdkunde und Sozialkunde zur Folge. Es treten daher mit sofortiger Wirkung die beiliegenden Bildungspläne (Anlagen 1 bis 3) in Kraft. Mit der Bekanntgabe dieser Bildungspläne treten außer Kraft: 1. Aus dem Bildungsplan für den Geschichtsunterricht die Angaben für den Oberkurs (Abschnitt IV), Seiten 467, 468 und 478 bis 481 der Amtsblatt-Sondernummer 4 vom März 1957) -- 2. Abschnitt V Sozialkunde (Seiten 482 bis 502 der Amtsblatt-Sondernummer 4 vom März 1957) -- 3. Abschnitt VI Erdkunde (Seiten 503 bis 509 der Amtsblatt-Sondernummer 4 vom März 1957)." -- (Seite 2)
Gemäß Beschluss des Schulausschusses vom 26./27.3.1981 wird dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz von den Kultusverwaltungen der Länder die Aufgabe übertragen, eine zentrale Sammlung der Lehrpläne aufzubauen und das Ergebnis in einer Gesamtübersicht zugänglich zu machen