"Dieser Lehrplan für das Fach 'Wirtschaft/Politik' gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Berufsschule. Er tritt an die Stelle des Lehrplans 'Gemeinschaftskunde', der in seiner 3. Fassung 1985 erlassen wurde. Die Fachbezeichnung "Wirtschaft/Politik" ist nach dem Verständnis des Lehrplanausschusses vor dem Hintergrund des Fächerkanons der berufsbildenden Schulen zu interpretieren,der in einen allgemeinen und einen berufsbezogenen Lernbereich gegliedert ist." -- (Vorbemerkung)
"Die Fachanforderungen gelten für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II aller weiterführenden allgemein bildenden Schulen in Schleswig-Holstein. Sie sind Lehrpläne im Sinne des Schulgesetzes (SchulG)." (Seite 6)
"Bei dem folgenden Text handelt es sich um den ersten Teil der ""Empfehlungen für den Unterricht in der Schule für Lernbehinderte", den die Kultusministerkonferenz am 17.11.1977 beschlossen hat"
Gemäß Beschluss des Schulausschusses vom 26./27.3.1981 wird dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz von den Kultusverwaltungen der Länder die Aufgabe übertragen, eine zentrale Sammlung der Lehrpläne aufzubauen und das Ergebnis in einer Gesamtübersicht zugänglich zu machen