Der Lehrplan gilt sowohl für den Schulversuch "Islamkunde in deutscher Sprache" als auch für "Islamkunde" im Rahmen des herkunftssprachlichen Unterrichts
RdErl. des Kultusministeriums vom 29.12.1978, II B 7.36/2-20/0 Nr. 6285/78. - In Kraft seit: 1. Februar 1979
Auf Grundlage der 1973 zur Erprobung eingeführten Empfehlungen für den Unterricht in der Realschule; enthält die vorlaufigen Empfehlungen für die Differenzierung in den Klassen 9 und 10 der Realschulen
Literaturverzeichnis: Seite 102 (Verzeichnis der fachwissenschaftlichen Literatur zu den Problemfeldern in einem Sonderheft erschienen)
Teil I, "Empfehlungen für den Kursunterricht im Fach Geschichte und in Geschichte mit Sozialkunde als Teilbereich der Gemeinschaftskunde" in 2., überarb. Fassung März 1973. - "Literatur- und Materialangaben zu den Problemfeldern und Themenbereichen" [Erdkunde] S. 91 - 139
Empfehlungen für den Kursunterricht in dem Fach Sozialwissenschaften (Soziologie, Politologie, politische Ökonomie) und in dem Fach Wirtschaftswissenschaften
Nach Beginn der Lehrplanreform für die Grundschule im November 1968 wurden neue Richtlinien und Lehrpläne vom Beginn des Schuljahres 1969/70 an erprobt. Die Erprobung wurde wissenschaftlich begleitet und die Ergebnisse der Begleituntersuchung in Heft 41, 1-4 der Schriftenreihe "Die Schule in Nordrhein-Westfalen" veröffentlicht
"Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Stoffpläne auf den Erlaß vom 28. April 959 - 11.E 1. J6 - 20/0 Nr. 473/59 -, die Riditlinicn auf den Erlaß vom 8. März 1955 - LI E 1 023/0 Tgb.Nr. H9. 55. Die Richtinien wurden auszugsweise übernommen." -- (Seite 2)
Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Stoffpläne auf den Erlass vom 28. April 1959 - II E 1.36-20/0 Nr. 473/59, die Richtlinien auf den Erlass vom 8. März 1955 - II E 1 023/0 Tgb. Nr, 439/55
Erweiterte Ausgabe in Verbindung mit einem Stoffverteilungsplan, erschienen im Verl. Martin Heilmann, Gladbeck; Druck und Auslieferung Jakob Schmidt, Gelsenkirchen
Ab Seite 43: Stoffplan für den Englischunterricht in Volksschulen, Stand 9. März 1948
Laut Vorwort zur 1. Auflage seitens der Militärregierung genehmigt
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 06.04.2011 - 532 – 6.08.01.13 - 94570
"Für die Sekundarstufe I werden hiermit schulformübergreifend erstmalig Kernlehrpläne für die Fächer Orthodoxe Religionslehre und Syrisch-orthodoxe Religionslehre gemäß § 29 i.V.m. § 31 Abs. 2 SchulG (BASS 1-1) festgesetzt."
Vorläufige Empfehlung für den Kursunterricht in der neugestalteten gymnasialen Oberstufe. - Die Vorlage enth. insgesamt 2 Werke. - Literaturverz. S. 49 - 58 und S. 85 - 86