Umarbeitung und Erweiterung der im April 1962 hrsg. "Arbeitspläne für die Dortmunder Volksschulen" zur Begleitung des Hauptschulversuchs. - Für die Evangelische Unterweisung und für den Katholischen Religionsunterricht bleiben die Pläne der entsprechenden kirchlichen Stellen verbindlich
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 9. 7. 2007 – 613-6.08.01.13-39979. Gleichzeitig wird der Lehrplan zur Erprobung „Deutsch/Kommunikation (berufsübergreifender Bereich)“ BASS 15 – 33 Nr.01 (Heft 4291) aufgehoben
RdErl. d. Kultusministers v. 21.11.1977 II A 6.70-20/0-3370/77. - Der Unterricht an Schulen für Lernbehinderte ist mit Beginn des Schuljahres 1978/79 an diesen Richtlinien zu orientieren