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Observations
Der Bildungsplan besteht aus einem Teil A, dem "Bildungs- und Erziehungsauftrag" für das neunstufige Gymnasium, und einem Teil B, den Rahmenlehrplänen der Fächer (§ 4 HmbSG)
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Der Bildungsplan besteht aus einem Teil A, dem "Bildungs- und Erziehungsauftrag" für das neunstufige Gymnasium, und einem Teil B, den Rahmenlehrplänen der Fächer (§ 4 HmbSG)
Gilt im Schuljahr 2011/12 in der Jahrgangsstufe 6 der Stadtteilschule sowie in allen Klassen der Jahrgangsstufen 9 und 10 der Stadtteilschule, die bis zum Schuljahr 2009/10 an Integrierten Gesamtschulen unterrichtet wurden
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