RdErl. d. Kultusministers v. 21.11.1977 II A 6.70-20/0-3370/77. - Der Unterricht an Schulen für Lernbehinderte ist mit Beginn des Schuljahres 1978/79 an diesen Richtlinien zu orientieren
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung vom 17.3.1999 - 732.36-20/0-277/99. - In Kraft seit: 1. August 1999, beginnend mit der Jgst. 11. - Die bisherigen Richtlinien und Materialien zur Leistungsbewertung treten zum 1. August 2001 außer Kraft
RdErl. des Kultusministers vom 14.7.1987 - IA 5.36-24/0-1124/87
"Die 1. Auflage der Richtlinien für den Politikunterricht erschien 1973, die 2. Auflage 1974. Die seit langem angekündigte 3. Auflage erscheint mit großem zeitlichen Abstand. Dies war möglich, weil bereits die 2. Auflage sich als ein weitgehend ausgereiftes Richtlinienwerk erwies. Die 3. Auflage ist eine konsequente Weiterentwicklung des bisherigen Richtlinienwerks." -- (Vorwort)
Überarbeitung 2001 unter dem Titel$aRahmenvorgabe Politische Bildung
"Für die Sekundarstufe I werden hiermit schulformübergreifend erstmalig Kernlehrpläne für die Fächer Orthodoxe Religionslehre und Syrisch-orthodoxe Religionslehre gemäß § 29 i.V.m. § 31 Abs. 2 SchulG (BASS 1-1) festgesetzt."
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 06.04.2011 - 532 – 6.08.01.13 - 94570
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 16.6.2007 -612-6-08.01.13-3200. Bezug: RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 26.6.2004 (ABI.NRW. 7/04 S.239)