"Mit dem Dritten Gesetz zu~ Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. Dezember 1995 sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aächendeckende Einführung der Förderstufe an den Sekundarschulen unseres Landes zum Schuljahr 1997/98 geschaffen worden. Die neuen Rahmenrichtlinien liegen nunmehr vor. Zusätzlich gebe ich mit den Broschüren der Reihe „Richtlinien-Grundsätze-Anregungen" allen Lehrkräften Anregungen und Hinweise für ihre pädagogisch-schöpferische Arbeit in der Förderstufe." -- (Vorwort)
Ergänzende Literatur und Unterrichtsmaterialien: Seite 59-62. - Literatur- und Medienangaben
Unterrichtsbereiche: Mensch und Umwelt, Sprache, Gestaltung und Musik, Mathematik, Sport, Fächerübergreifende Unterrichtsgegenstände
In den Lehrplanordner sind Broschüren eingefügt, die in der Online-Ausgabe nicht enthalten sind: Religion und Kultur, Lehrplan Englisch, Politische Bildung, Projektunterricht, Lehrplan für die Kindergartenschule
Auf der Grundlage des eidgenössischen Rahmenlehrplanes für Maturitätsschulen und gemäss der Verordnung des Bundesrates/dem Reglement der Erziehungsdirektorenkonferenz über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen vom 16.1.1995/15.2.1995
Der Bildungsplan tritt zum 1. August 2011 zunächst für die Jahrgangsstufen 5, 7 und 8 in Kraft. Im Schuljahr 2012/13 gilt er dann in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 und im Schuljahr 2013/14 in den Jahrgangsstufen 5 bis 10