Nach Beginn der Lehrplanreform für die Grundschule im November 1968 wurden neue Richtlinien und Lehrpläne vom Beginn des Schuljahres 1969/70 an erprobt. Die Erprobung wurde wissenschaftlich begleitet und die Ergebnisse der Begleituntersuchung in Heft 41, 1-4 der Schriftenreihe "Die Schule in Nordrhein-Westfalen" veröffentlicht
RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 16.6.2007 -612-6-08.01.13-3200. - Bezug: RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 26.6.2004 (ABI.NRW. 7/04 S.239)
RdErl. des Kultusministers vom 28.7.1978, III A 1.36-20/0 Nr. 1516/78. - "Die Richtlinien für den Unterricht in der höheren Schule von 1963 werden für die Sekundarstufe I des Gymnasiums zum 1.2.1979 außer Kraft gesetzt"
Schulformübergreifende Unterrichtsvorgaben – Sekundarstufe I; Richtlinien und Lehrpläne; Kernlehrplan Alevitische Religionslehre; RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 03.02.2012 - 532 – 608.01.13-103277
Für die Sekundarstufe I wird hiermit schulformübergreifend erstmalig ein Kernlehrplan für das Fach Alevitische Religionslehre gemäß § 29 Abs. 1 i.V.m. § 31 Abs. 2 SchulG (BASS 1-1) festgesetzt
Runderlass: Sekundarstufe I – Gymnasium; Richtlinien und Lehrpläne; Kernlehrpläne für die Fächer Kunst, Musik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre und Sport; RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 11.05.2011 - 532 - 6.08.01.13 - 94565
Vorläufige Empfehlung für den Kursunterricht in der neugestalteten gymnasialen Oberstufe. - Die Vorlage enth. insgesamt 2 Werke. - Literaturverz. S. 49 - 58 und S. 85 - 86
Gemäß Beschluss des Schulausschusses vom 26./27.3.1981 wird dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz von den Kultusverwaltungen der Länder die Aufgabe übertragen, eine zentrale Sammlung der Lehrpläne aufzubauen und das Ergebnis in einer Gesamtübersicht zugänglich zu machen