Urh. des Centralblattes bis 1917: Ministerium der Geistlichen-, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten
Centralblatt für die gesammte Unterrichts-Verwaltung in Preußen / im Auftrage des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten und unter Benutzung der amtlichen Quellen herausgegeben von Stiehl, Königl. Geh. Ober-Regierungs- und vortragendem Rath in dem Ministerium der geistlichen ec. Angelegenheiten ; [1].1859, S. 162-169
Mit den allgemeinen Lehrplanverordnungen für jede im Bundesgesetz vom 25. Juli 1962 über die Schulorganisation (Schulorganisationsgesetz) geregelte Schulart (BGBl. 1962/61. Stück vom 8. August 1962)
Enthält außerdem ab Seite 129: Religionsunterrichtsgesetz 1949 in der derzeit gültigen Fassung (unter Berücksichtigung der Novelle 1957 und 1962). Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von mit dem Schulwesen zusammenhängenden Fragen
"Als Anhalt für die Aufstellung und Umarbeitung von Lehrplänen nach den ministeriellen 'Bestimmungen über Einrichtung und Lehrpläne gewerblicher Fortbildungsschulen' vom 1. Juli 1911 empfohlen von den Herren Regierungspräsidenten zu Erfurt und Merseburg." -- (Titelblatt)