Schülerinnen und Schüler, die sich zum Zeitpunkt der Gültigkeit in der Jahrgangsstufe 10 befinden, beenden den Bildungssgang auf der Grundlage des vorläufigen Rahmenplans Gesellschaftslehre/Erdkunde (Plan-Nr.: 3002.3)
Schülerinnen und Schüler, die sich zum Zeitpunkt der Gültigkeit in der Jahrgangsstufe 10 befinden, beenden den Bildungssgang auf der Grundlage des vorläufigen Rahmenplans Gesellschaftslehre/Erdkunde (Plan-Nr.: 3002.3)