Der Lehrplan der Berufsmittelschule Liechtenstein stützt sich auf Art. 8 Abs. 1 des Schulgesetzes (LGBl. 2001/Nr. 29) und die Verordnung über die Berufsmittelschule Liechtenstein (LGBl. 2001/Nr. 160); er wurde in den Schuljahren 2003/04 sowie 2004/05 laufend evaluiert und im Schuljahr 2005/06 überarbeitet
Mit dem Heimatkundelehrplan von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen für den 4. Schülerjahrgang von der 17. Unterrichtswoche an. - Schulfilmangaben. - Verl.-Nr. 775
"Artikel II, Bekanntmachung: Die jeweils unter III. der Anlagen wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht."
Abgedruckt in: Centralblatt für die gesammte Unterrichts-Verwaltung in Preußen / herausgegeben in dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten ; Jg. [14].1872, Seite 617-633