Die Arbeitsfassung des Bildungsplans 2016 wird im Schuljahr 2014/2015 an 35 Schulen (Gemeinschaftsschulen, Realschulen, Werkrealschulen) in den Klassen 7 und 8 erprobt
Der Bildungsplan tritt am 1. August 2016 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2016/2017 in die Klassen 5 und 6 eintreten
Der vorliegende Fachplan ist als Heft Nr. 2 (Pflichtbereich) Bestandteil des Bildungsplans der Oberstufe an Gemeinschaftschulen, der als Bildungsplanheft 4/2016 in der Reihe O erscheint, und kann einzeln bei der Neckar-Verlag GmbH bezogen werden
"Gemeinschaftschulen, der als Bildungsplanheft 4/2016 in der Reihe O erscheint, und kann einzeln bei der Neckar-Verlag GmbH bezogen werden." -- (Titelrückseite)
Bekanntmachung Nr. U II 3110/91 vom 22. März 1966 auf Grundlage des Bildungsplans für die Volksschule vom 10. Januar 1958 und des Bildungsplans für das 9. Schuljahr der Volksschulen in Baden-Württemberg vom 14. März 1964
SeriesKultus und Unterricht / C
2009,2 = Reihe K, Berufliche Schulen kaufmännischer Bereich ; Nr. 86 = Reihe L, Berufliche Schulen gewerblicher Bereich ; Nr. 117 = Reihe M, Berufliche Schulen, hauswirtschaftlicher, landwirtschaftlicher und sozialpädagogischer Bereich ; Nr. 64
SeriesKultus und Unterricht / C
2003,3 = Reihe K, [Berufliche Schulen, kaufmännischer Bereich] ; Nr. 84 = Reihe L, [Berufliche Schulen, gewerblicher Bereich] ; Nr. 116 = Reihe M, [Berufliche Schulen, hauswirtschaftlicher, landwirtschaftlicher und sozialpädagogischer Bereich] ; Nr. 63
Der vorliegende Fachplan Gemeinschaftskunde ist als Heft Nr. 15 (Pflichtbereich) Bestandteil des Bildungsplans der Oberstufe an Gemeinschaftschulen, der als Bildungsplanheft 4/2016 in der Reihe O erscheint
Bildungsplan für die Oberstufe an Gemeinschaftsschulen. Vom 23. März 2016 - Az. 32-6510.20/370/293
Der Bildungsplan tritt am 1. August 2016 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2016/2017 in die Klassen 5 und 6 eintreten
Gemäß Beschluss des Schulausschusses vom 26./27.3.1981 wird dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz von den Kultusverwaltungen der Länder die Aufgabe übertragen, eine zentrale Sammlung der Lehrpläne aufzubauen und das Ergebnis in einer Gesamtübersicht zugänglich zu machen