"Artikel IV, Bekanntmachung: Die in den Anlagen ... wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/149, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1962 und 324/1975 bekanntgemacht."
Mit Erlaß des hohen k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 26. Juli 1917, Z. 24.449, zum Unterrichtsgebrauche an Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen mit deutscher Unterrichtssprache allgemein zugelassen
Frühere Ausg. für mittlere berufsbildende Schulen u.d.T.: Staatsbürgerkunde und Rechtslehre : Arbeitsbuch für mittlere berufsbildende Schulen. Staatsbürger- und Rechtskunde : Arbeitsbuch für mittlere Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe
Approbiert für: Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, 1. und 2. Kl., Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten, I. und II. Jahrgang, Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten, I. Jahrgang, Handelsschulen, 1. und 2. Kl.,
Ab Schuljahr 2012/2013 nur mehr für HTL in der Schulbuchliste; für die anderen Schultypen der berufsbildenden Schulen gilt die Neuausg. von 2012 (Schulbuch-Nr. 155175)