Lehrplan vom 12. April 2000, gestützt auf § 24 Absatz 1 des Schulgesetzes vom 26. April 1979 (GS 27.169, SGS 640), genehmigt vom Erziehungsrat am 12.4.2000
Lehrplan vom 12. April 2000, gestützt auf § 24 Absatz 1 des Schulgesetzes vom 26. April 1979 (GS 27.169, SGS 640), genehmigt vom Erziehungsrat am 12.4.2000
Im Titel wurde das Wort "Realklassen" rot durchgestrichen und maschinenschriftlich "Sekundarklassen" ergänzt (Umbenennung gemäß Schulgesetz vom 27. April 1979)
Im Titel wurde das Wort "Realschulen" rot durchgestrichen und maschinenschriftlich "Sekundarschulen" ergänzt (Umbenennung gemäß Schulgesetz vom 27. April 1979)
"Geschichte: Die Ausführungen zum Fach Geschichte entsprechen nicht dem übrigen Schema dieses Lehrplanes. Sie sind das Resultat einer interkantonalen Arbeit und Vereinbarung. Die Erziehungsdirektion hat sie am 2. März 1972 genehmigt und für beide Abteilungen der Realschule verbindlich erklärt." (Seite 5)
Lehrplan vom 12. April 2000, gestützt auf § 24 Absatz 1 des Schulgesetzes vom 26. April 1979 (GS 27.169, SGS 640), genehmigt vom Erziehungsrat am 12.4.2000
"Die Fachmittelschule FMS des Kantons Basel-Landschaft ist die Nachfolgeschule der seit 1993 in einer reformierten Form bestehenden basellandschaftlichen dreijährigen Diplommittelschule. In die mit einer überarbeiteten Stundentafel und mit neu konzipierten Lehrplänen ausgestattete FMS konnten die Erfahrungen der Schulleitungen und Lehrpersonen eingebracht werden. Im Jahr 2011 erfolgte ihre erste Anpassung an die gestiegenen Erwartungen der Fachhochschulen im naturwissenschaftlichen Bereich. " - Einleitung
Im Titel wurde das Wort "Realklassen" rot durchgestrichen und maschinenschriftlich "Sekundarklassen" ergänzt (Umbenennung gemäß Schulgesetz vom 27. April 1979)
"Im weitern gelten die allgemeinen Bestimmungen und Ziele des Lehrplanes für die Primarschule vom 14. März 1947, soweit sie sinngemäß übertragbar sind."
"Der Lehrplan für das Gymnasium, wie er vom Erziehungsrat am 12. April 2000 genehmigt wurde, bleibt für die Übergangsphase von der Einführung des vierjährigen Gymnasiums im Schuljahr 2014/15 bis zum Eintritt ins Gymnasium des ersten Jahrgangs der reformierten Sekundarstufe I im Schuljahr 2019/20 in Kraft."
"Im weitern gelten die allgemeinen Bestimmungen und Ziele des Lehrplanes für die Primarschule vom 14. März 1947, soweit sie sinngemäß übertragbar sind."
Lehrplan vom 12. April 2000, gestützt auf § 24 Absatz 1 des Schulgesetzes vom 26. April 1979 (GS 27.169, SGS 640), genehmigt vom Erziehungsrat am 12.4.2000