Auf der Grundlage der ministeriellen Richtlinien für die Grundschule und die Oberklassen von 1921 und 1922 und unter Berücksichtigung der Weisungen des Rahmenlehrplanes von 1923
"Der sehr ausführlich ausgearbeitete Lehrplan für den Religionsunterricht ist der von der gemischten Kommission z. Zt. verfaßte und vom Landeskirchenamt genehmigte." (Vorbemerkung)